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Die vorliegende Norm gilt für die Planung, die Herstellung und den Einbau sowie die Nachrüstung betriebsfertiger bzw. vorgefertigter vertikaler Bauteile aus Rahmen, Beschlägen und Verglasung in der Gebäudehülle und im Gebäudeinneren sowie für Dachflächenfenster. Diese Bauteile werden als Fenster und Fenstertüren bezeichnet. Der Begriff Fenster wird in dieser Norm für Fenster und Fenstertüren verwendet. Im Zusammenhang zwischen Windeinwirkung, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit werden in der überarbeiteten Ziffer 2.3 der vorliegenden Norm die Anforderungen an Fenster, die der Witterung ausgesetzt sind, festgelegt sowie eine vereinfachte Ermittlung der Windeinwirkung beschrieben.