Information
Die Ordnung SIA 104 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure in den Bereichen Wald und Naturgefahren» umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Leistungen des Ingenieurs, erläutert Aufgaben und Stellung des Ingenieurs, beschreibt die Leistungen und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Seit der letzten Revision (2003) werden an der ETH keine Forstingenieurinnen und -ingenieure mehr ausgebildet. Eine eigentliche Ausbildung zum Thema «Naturgefahren» gibt es nicht. Die Bedürfnisse der Gesellschaft an Waldleistungen sowie am Schutz vor Naturgefahren (in- und ausserhalb des Waldes) bestehen aber unvermindert weiter, was sich in Form von Planungs- und Bauaufträgen unterschiedlicher Art niederschlägt, welche von Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen - oft in interdisziplinären Projektteams zusammenarbeitend - ausgeführt werden.