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Die Norm SIA 197/1 «Projektierung Tunnel - Bahntunnel» deckt sich mehr oder weniger mit den internationalen Regelungen 779-9R der Union Internationale des Chemins de fer (UIC), den Empfehlungen der Europakommission der Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (UNECE) und der in Arbeit befindlichen Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) der EU. Diese Norm gilt für Tunnel der Normalspur-, Schmalspur-, Zahnrad- und Standseilbahnen und sinngemäss auch für die Erneuerung bestehender Tunnel. Neu ist, dass in einer technischen Norm die Sicherheitsplanung enthalten ist. Sie deckt die im Verantwortungsbereich des projektierenden Ingenieurs liegenden Sicherheitsmassnahmen ab.